Hilfe bei Abmahnung und Kündigung
Eine Abmahnung geht in der Regel einer Kündigung voraus, wenn das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen beendet werden soll. Vor der Aussprache von Kündigungen kann Beratung und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Stellvertretung eingeholt werden.
Der Arbeitnehmer kann gegen Abmahnungen und Kündigungen vorgehen. In diesem Bereich ist insbesondere die Beratung bei Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen zu nennen. Arbeitgeber sollten bei der Abfassung solcher Verträge rechtliche Hürden, wie etwaige steuerliche Grenzen bei der Abfindung oder im Hinblick auf den Arbeitslosengeldanspruch beachten.
Anwalt für Arbeitsrecht in NRW
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